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KG   
§1697a BGB   
Streit   

Ablehnung einer Doppelresidenz (7:7 Übernachtungen) aus Kindeswohlgründen, wobei eine Umgangsregelung 8:6 Übernachtungen dem Kindeswohl entspricht


Leitsatz von doppelresidenz.org:

Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.




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